Ohne genehmigungskonformen Anlagenbetrieb kann ein Unternehmen auf Dauer nicht bestehen. Doch schon eine Anlage umweltrechtlich einzuordnen und zu klären, welche Anforderungen an den Betreiber damit verbunden sind, erfordert Spezialwissen, das in vielen Unternehmen nicht ausreichend vorhanden ist. Durch professionelles Genehmigungsmanagement lässt sich eine Menge an Zeit und Kosten einsparen.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Analyse des aktuellen Genehmigungsbestands Ihres Anlagenbetriebs
  • der Erstellung eines Genehmigungskatasters und der Einhaltung der Vorgaben
  • der Antragserstellung nach § 4 oder § 16 BImSchG
  • Anzeigen nach § 15 BImSchG

SRE ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Behörden

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) macht im Sinne des Umweltschutzes weitreichende Vorgaben zur Erlangung einer Genehmigung für den Anlagenbetrieb. Dazu gibt es umfangreiche weitere Vorschriften, die im Anlagenbetrieb zu beachten sind. Die 4. BImSchV, die 12. BImSchV, TA Luft und TA Lärm sind hierfür nur einige Beispiele für wesentliche Bestandteile einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage. Um eine rechtssichere Genehmigung zu erlangen, bedarf es eines sorgfältig gestellten Antrags unter Berücksichtigung aller wichtigen Punkte aus dem BImSchG, den entsprechenden Verordnungen und Regelwerken und eines kompetenten Ansprechpartners für die Genehmigungsbehörden. Je detaillierter ein Antrag formuliert ist, desto weniger Nachfragen sind zu erwarten und desto schneller kann der Antrag abgewickelt werden.

Rechtskonformer Anlagenbetrieb

Neben dem Antrag an sich ist der genehmigungskonforme Betrieb ein wichtiger Faktor, insbesondere vor dem Hintergrund der umfangreichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden. In vielen Unternehmen, die über Jahre keine Änderungen an der Genehmigung mit neuen Anträgen durchgeführt haben, sondern alles über Anzeigen nach § 15 BImSchG abgewickelt haben, ist der aktuelle Stand der Genehmigung völlig unklar. Daraus resultiert die Gefahr, die Anlage ungenehmigt zu betreiben. Wir empfehlen deshalb, regelmäßig den Genehmigungsstand zu aktualisieren und ein Genehmigungskataster zu erstellen und zu führen, in dem alle Nebenbestimmungen, Anzeigen und Fristen aufgeführt sind.