Als erstes Unternehmen in NRW wurde die SRE GmbH als zuständige Stelle für die Fremdkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen nach § 11 GewAbfV anerkannt. Geschäftsführer Thomas Staudt dazu: „Wir freuen uns, dass wir damit unser Portfolio nochmals erweitern können, so dass unsere Kunden, die eigene Vorbehandlungsanlagen betreiben, durch unsere Unterstützung eine rechtssichere Behandlung von gemischten Gewerbeabfällen anbieten können. Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung führt aktuell immer noch zu großen Diskussionen“, so Staudt weiter.