Mit den höheren Recyclingquoten und Regelungen, die ab Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 gelten, wird sich der Markt für Sekundärstoffe verändern. Es werden deutlich mehr Kapazitäten für Aufbereitung und Recycling, vor allem für Kunststoffabfälle, benötigt. Für Sortierer und Aufbereiter bedeutet das neben der Pflicht zur Erfüllung höherer Quoten auch neue Marktchancen. Betreiber von Sortier- und Aufbereitungsanlagen können die Zeit nutzen, um sich auf den Mengenzuwachs einzustellen und rechtzeitig in den Ausbau ihrer Anlagen zu investieren.