Mit den höheren Recyclingquoten und Regelungen, die ab Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 gelten, wird sich der Markt für Sekundärstoffe verändern. Es werden deutlich mehr Kapazitäten für Aufbereitung und Recycling, vor allem für Kunststoffabfälle, benötigt. Für Sortierer und Aufbereiter bedeutet das neben der Pflicht zur Erfüllung höherer Quoten auch neue Marktchancen. Betreiber von Sortier- und Aufbereitungsanlagen können die Zeit nutzen, um sich auf den Mengenzuwachs einzustellen und rechtzeitig in den Ausbau ihrer Anlagen zu investieren.

  • Glas, Aluminum und FE-Metalle: 80 Masseprozent
  • Papier, Pappe, Karton: 85 Masseprozent
  • Getränkekarton: 75 Masseprozent
  • andere Verbunde: 55 Masseprozent
  • Kunststoffe: 58,5 Masseprozent
  • Glas, Aluminum und FE-Metalle: 90 Masseprozent
  • Papier, Pappe, Karton: 90 Masseprozent
  • Getränkekarton: 80 Masseprozent
  • andere Verbunde: 70 Masseprozent
  • Kunststoffe: 63 Masseprozent
SRE prüft auf Recyclingfähigkeit

Im Rahmen der Prüfmethode 4Recycling der Noventiz GmbH, die auch ein duales System für die Verpackungsentsorgung betreibt, ist Thomas Staudt als Prüfer und Zertifizierer aktiv. Im Interview mit Noventiz erklärt er, welche Kriterien für die Beurteilung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen mit 4Recycling herangezogen werden. Das komplette Interview können Sie hier nachlesen.